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BVerwG, 31.10.1997 - 6 B 77.97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung zur Führung eines an der Technischen Universität in Prag erworbenen akademischen Grades - Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 11.01.1996 - 7 K 5024/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1997 - 2 A 11009/96
- BVerwG, 31.10.1997 - 6 B 77.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 6 B 77.97
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. zum Inhalt dieses Revisionszulassungsgrundes BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 18.06.1987 - 7 B 121.87
Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ("Doctor of …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 6 B 77.97
Die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Genehmigungsversagung, die an Indizien anknüpft, die ihrerseits in aussagekräftiger Weise darauf schließen lassen, daß es im Einzelfall an einer materiellen Vergleichbarkeit des im Ausland erworbenen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen akademischen Grad fehlt, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach geklärt hat (Beschluß vom 18. Juni 1987 - BVerwG 7 B 121.87 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 9; Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 4.91 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 14 S. 16 f.). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 6 B 77.97
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. zum Inhalt dieses Revisionszulassungsgrundes BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 4.91
Akademischer Grad - Landesrechtliche Auslegung - Verwechslungsgefahr - …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 6 B 77.97
Die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Genehmigungsversagung, die an Indizien anknüpft, die ihrerseits in aussagekräftiger Weise darauf schließen lassen, daß es im Einzelfall an einer materiellen Vergleichbarkeit des im Ausland erworbenen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen akademischen Grad fehlt, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach geklärt hat (Beschluß vom 18. Juni 1987 - BVerwG 7 B 121.87 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 9; Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 4.91 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 14 S. 16 f.).